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Vertragsbestimmungen



1. Mietbedingungen
Das zu mietende Fahrzeug darf nur von der im Mietvertrag aufgeführten und unterzeichneten Person benutzt werden. Die Person muss im Besitz eines 2-jährig gültigen CH-Führerausweis der Kat. B, A2 oder B1 und mindestens 25 Jahre alt sein.

1.1 Die Vorkasse von 150.- ist vor Mietbeginn zu bezahlen und die 150.- werden am Mietende mit den anstehenden Mietkosten verrechnet.



2. Versicherung
Für das Fahrzeug besteht eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Bei Schäden wird ein Selbstbehalt, Haftpflicht 500.- Fr. und Kasko 500.- Fr. eingefordert. Der Lenker und Mitfahrer ist selber dafür verantwortlich, dass sie gegen Unfallschäden und Haftpflichtansprüche versichert sind.



3. Unfall, Schadensfälle und Diebstahl
Alle Schadensfälle sind unverzüglich der Polizei und dem Vermieter zu melden. In jedem Fall muss ein offizielles Schadenunfallprotokoll ausgefüllt werden, das von Zeugen oder von der Polizei mit Adresse und Unterschrift bestätigt wird. Bei allfälliger Beschlagnahmung des Fahrzeuges durch die Behörden im In- und Ausland hat der Mieter für sämtlichen entstehenden Kosten und Umtriebe aufzukommen. Der Mieter verpflichtet sich dem Vermieter der Versicherung und Polizei bei allfälligen Prozessen Unterstützung zu bieten.



4. Mietverpflichtungen
Der Fahrer ist für das Einhalten der Strassenverkehrsordnung und anderen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich (auch im Ausland). Das Fahrzeug darf nicht auf Schotterpisten, unbefestigten Strassen, sowie freies Gelände benützt werden. Eventuelle spätere Geschwindigkeits- , Park- oder sonstige Bussen, werden nachträglich beim Mieter eingefordert. Das Fahrzeug ist nach den Angaben des Vermieters zu unterhalten. Bei mehrtägiger Mietdauer vor jeder Abfahrt muss eine Kontrolle (Zustand, Flüssigkeit) durchgeführt werden. Es sind sämtliche Termine und Mietbedingungen des Vermieters einzuhalten. Verlängerung der Mietdauer ist nur mit Absprache des Vermieters möglich. Ansonsten wird eine Gebühr von 250.- Fr. geltend gemacht.



5. Rückgabe
Das Fahrzeug wird vollgetankt und zur abgemachten Zeit für die Abgabekontrolle zurückgebracht. Manipulationen oder Veränderungen an technischen Einrichtungen wird eine Zahlung von 1500.- Fr. verlangt.